Behandlungskonzept
Im Zentrum unserer Arbeit steht der individuelle Mensch in seiner Kommunikation, mit seinen persönlichen Schwierigkeiten, vor allem aber auch Fähigkeiten und Ressourcen. In einem ganzheitlichen Therapiekonzept und durch die einfühlsame dem Patienten zugewandte Vorgehensweise können sowohl das Kind, als auch der Erwachsene seinen individuellen Weg zur Sprache finden. Weitere Informationen zu unseren Therapien erhalten Sie hier.
Unsere Arbeit beinhaltet
- Ausführliches Erstgespräch (Anamnese)
- Umfassende Diagnostik und Befundbesprechung (standardisierte und informelle Testverfahren)
- Elternberatung
- Individuelle Therapieziele und Behandlungskonzepte
- Austausch mit behandelnden Ärzten, Erziehern, weiteren Therapeuten, Lehrern und Facheinrichtungen
- Hausbesuche und Therapien in Seniorenheimen
Verordnungsweg
Die Sprachtherapie wird in der Regel von den Krankenkassen bezahlt.
Dies gilt für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Voraussetzung dafür ist, daß die Therapie ärztlich verordnet wird. Die sprachtherapeutische Verordnung (Rezept) kann von Hausärzten, Kinder- und HNO-Ärzten, Neurologen, Psychologen, Zahnärzten und Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Kinder sind von Zuzahlungen befreit. Für Patienten ab 18 Jahren fällt 10% der Gebühr plus die Rezeptgebühr an. Diese Zuzahlungen entfallen bei chronisch Kranken, die einen Befreiungsausweis der Krankenkassen vorlegen.